PROTOKOLL DER ZUSAMMENARBEIT

Es ist ein vorrangiges Ziel der Bilateralen Körperschaft für Tourismus und Tertiärwesen der Provinz Venedig, die Produktionsaktivitäten bei der Wiedereröffnung der Arbeitsumgebung und der Arbeitsmethoden unter gesunden und sicheren Bedingungen zu unterstützen, um sowohl die Arbeitnehmer als auch den Endkunden zu schützen. In dieser Notsituation entstand eine Zusammenarbeit zwischen
  • die deutsche BGN (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherungsanstalt für das Hotel- und Gaststättengewerbe und verwandte Branchen)
  • der Spin-Off-Leiter der Universität Ca‘ Foscari in Venedig
  • Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) (führende internationale Vereinigung für Sicherheit am Arbeitsplatz)
  • Bilaterales Fremdenverkehrsamt der Provinz Venedig
  • Tertiäres bilaterales Gremium der Provinz Venedig
was zur Ausarbeitung eines ZUSAMMENARBEITSPROTOKOLLS geführt hat, das für die Sicherheit des Kunden unerlässlich ist, der in aller Ruhe die Dienste der Unternehmen der Sektoren in Anspruch nehmen kann. Die offene Zusammenarbeit konzentriert sich auf den Vergleich der italienischen Richtlinien und der vom deutschen BGN erlassenen Sicherheitsbestimmungen für die Wiedereröffnung von Unternehmen in Sicherheit, mit dem Ziel des vollen Vertrauens und des doppelten Schutzes für den Kunden, der aus deutschsprachigen Ländern kommt und die Einhaltung der Sicherheitsstandards in seiner nationalen Realität sieht. Die Unternehmen werden durch die im Protokoll über die Zusammenarbeit angegebenen Modalitäten in der Lage sein, die Kunden zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, dass in den Firmengebäuden, in denen dieses Protokoll angenommen und wirksam umgesetzt wird, der Zugang unter sicheren Bedingungen zum Schutz der externen Kunden, der Arbeitnehmer und der beteiligten Dritten (Lieferanten, Wartungsunternehmen usw.) gewährleistet ist.

ERSTELLUNG EINER APP
Es wird auch möglich sein, in den Hotel- und Geschäftsstrukturen eine spezielle App zur Verfügung zu stellen, in der der Kunde täglich die Einhaltung der Bestimmungen der Anhänge überprüfen kann. Dasselbe kann in Restaurants und öffentlichen Einrichtungen getan werden, wo der Kunde z.B. die in den Räumen durchgeführten Reinigungs- und Desinfizierungsarbeiten einsehen und ständig kontrollieren kann. Das Protokoll über die Zusammenarbeit sieht für jede touristische und kommerzielle Aktivität folgende Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Arbeitnehmern und Kunden zu schützen:
  • Grundlegende Bestimmungen
  • Organisation der Aktivität
  • Soziale Distanzierung
  • Hygienemaßnahmen
  • Schutzmaßnahmen
  • Informationen
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Hintergrundmaßnahmen:
  • Anwendung der Bestimmungen des Anti-Buchführungsprotokolls in Bezug auf die Tätigkeit
  • Operative Vorkehrungen bei der Organisation von Aktivitäten
  • Maßnahmen zur sozialen Distanzierung (interne und externe Beschilderung, Abstandstabellen, Theken, Schutzschirme, Abstandshalter, diversifizierte Routen)
  • Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, Möbeln, Ausrüstung und guter Hygienepraxis
  • Einführung von persönlicher Schutzausrüstung für Personal und Kunden (Atemschutzschirme, Handschuhe, Handdesinfektionsmittel, Thermoscanner, Ausrüstung für symptomatische Fälle usw.).
  • Information zur Gewährleistung sozialer Distanzierung, guter Hygienepraxis und zu ergreifender Schutzmaßnahmen. Spezifische Informationen und Schulungen für das Personal.
Das Kollaborationsprotokoll wird einer periodischen Überwachung durch die oben genannten Themen unterliegen.

03 giugno 2020